
Alte Universitätsstraße 19
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1635 V 30 Friedensvertrag von Prag (Dresden)
Kaiser, Sachsen (Kurfürstentum) |
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Stifts, Closters, oder andern geistlichen gu<e>ts würck-
lich geführt worden.
Jedoch nem[m]en Ihre Kaÿ [serliche] Maÿ[estät] hievon Expresse auß
die Jenigen Stift, Clöster, Kirchen und andere
geistliche gü<.>eter, welche den Catholischen auf die
von beiden Theilen Judicialiter eingebrachte Acta
und utrinque beschehene Submission (dahin auch
unter andern der sämbtlichen Herrn Churfürsten
Anno 1627 zu<.> Mülhaußen Eröffnetes bedenckhen
gehet) in einem und andern particular fahl
durch gerichtlich publicirte Urtheil an Ihrem Kaÿ[serlichen]
Hoff oder Camergericht zu Speÿer, vor oder
nach dem 12. Novemb[ris] stÿlo novo Anno 1627 zu-
erkandt und etwa umb dieselbe Zeith noch nicht
zur Execution gebracht, dann solche sollen noch-
mals dem Standt Rechtens unterworffen bleiben
und der Execution halben ergehen, waß Sich nach
außweißung des Religion- und Landtfriedens
wirdt gebühren.
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